Ab dem 01.01.2024 sind wir verpflichtet, für alle gesetzlich versicherten Patienten Medikamente als e-Rezept zu verschreiben. Dies gilt nur für die Kassenrezepte (rosa Rezepte) oder Privatrezepte, nicht für grüne Rezepte oder Hilfs- und Heilmittelrezepte.
Um e-Rezepte erstellen zu können, müssen wir einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte einlesen. Bitte beachten Sie, dass wir für die Erstellung der e-Rezepte zwingend VORHER die Versichertenkarte benötigen. Nach Einlesen der Karte können Sie im selben Quartal Rezept für weitere Medikamente aus Ihrem Medikamentenverordnungsplan bei uns anfordern, ohne dass Sie erneut in dei Praxis kommen müssen. Bei bisher nicht verordnetetn Medikamenten kann es sein, dass Rückfragen vor Ort geklärt werden müssen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Rezepte bei vorliegender Versichertenkarte spätestens 2 Tage später in der Apotheke unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abgeholt werden können. Ein Ausdruck wird nicht mehr erstllt.
Alternativ können Sie sich unter dem Link E-Rezept-App der Gematik über die Möglichkeiten der E-Rezepte-App informieren, über die Sie immer sehen können, wann eine Rezept unterschrieben ist und abgeholt werden kann.